Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache – (befindet sich in Arbeit)
Zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS) – (befindet sich in Arbeit)
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA)
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung gilt für: https://www.behala.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. Juni 2025 erstellt.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durch eine Selbstbewertung durch die BEHALA durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
- Barriere:
a) Das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund ist an einigen Stellen unzureichend (Anforderung 1.4.3 Kontrast).
b) Anpassung der Farbkombinationen im CSS.
c) Umsetzung bis Ende 2025.
d) Inhalte können mit Vergrößerungssoftware teilweise erfasst werden. - Barriere:
a) Bilder auf der Website haben teilweise keine Alternativtexte (Anforderung 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
b) Bildbeschreibungen werden redaktionell ergänzt.
c) Umsetzung schrittweise bis Ende 2025.
d) Inhalt kann auf Anfrage bereitgestellt werden. - Barriere:
a) Einige Links enthalten keine aussagekräftigen Linktexte (Anforderung 2.4.4 Linkzweck im Kontext).
b) Linkbeschriftungen werden redaktionell ergänzt.
c) Umsetzung schrittweise bis Ende 2025.
d) Inhalt kann auf Anfrage bereitgestellt werden. - Barriere:
a) Die Überschriftenstruktur ist teilweise nicht hierarchisch korrekt aufgebaut (Anforderung 1.3.1 Info und Beziehungen).
b) Technische Anpassung der HTML-Struktur.
c) Voraussichtlich im Zuge des nächsten CMS-Updates.
d) Strukturinformationen sind für Screenreader eingeschränkt nutzbar. - Barriere:
a) Die Skalierung von Inhalten ist durch das Meta-Viewport-Tag eingeschränkt (Anforderung 1.4.4 Textgröße anpassbar).
b) Anpassung des Meta-Tags zur Unterstützung von Zoomfunktionen.
c) Umsetzung schrittweise bis Ende 2025.
d) Nutzer müssen aktuell feste Zoomgrenzen anwenden. - Barriere:
a) Einzelne ARIA-Attribute enthalten ungültige Werte (Anforderung 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
b) Technische Korrektur durch Entwicklerteam.
c) Umsetzung schrittweise bis Ende 2025.
d) Screenreader-Nutzung ist teilweise beeinträchtigt.
Unverhältnismäßige Belastung
- Teilbereich:
a) Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
b) Eine nachträgliche barrierefreie Umstellung aller Dokumente stellt für ein kleines Redaktionsteam eine unverhältnismäßige Belastung dar.
c) Wichtige Informationen werden bei Bedarf auf Anfrage in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt.
Kein Anwendungsfall
Zurzeit keine Inhalte, die unter diesen Punkt fallen.
Feedbackmechanismus / Barrieren melden
Wenn Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit benötigen oder Barrieren melden möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbHWesthafenstraße 1
13353 Berlin
E-Mail: info@behala.de
Telefon: +49 30 39095-0
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, wenden Sie sich bitte an:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – SenatskanzleiJüdenstraße 1
10178 Berlin
E-Mail: barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Telefon: (030) 9026 2365
Zum Kontaktformular
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren