ADSP UND AGB

Richtlinien und Bedingungen

Die BEHALA arbeitet aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung.


Wir weisen hiermit insbesondere auf die Haftungsbeschränkung in Ziffer 23 ADSp in Abweichung zu § 461 I 2 HGB i. V. § 431 I und II HGB hin:

Die ADSp beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf Euro 5,00 pro Kilogramm. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio Euro bzw. 2 Mio Euro oder 2 SZR pro Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Haftungsbeschränkungen ADSp

Hafenbetriebsordnung BEHALA


AGB Vermietung und Verpachtung

AGB Schwertransport


Hausordnung


 

Zusätzliche Vertragsbedingungen - ZVB VOL


 

Zusätzliche Vertragsbedingungen - ZVB_VOB

   

AKTUELLES
Neue Immobilienangebote
Im März 2013 bezog die BEHALA neue Büroräume. Dazu wurde eine denkmalgeschützte Lagerhalle im Westhafen umgebaut. Die freien...  Mehr
Neue Seehafen- hinterlandverbindung
Seit März 2013 gibt es eine neue Zugrelation in den Westhafen. Wöchentlich verkehrt ein Ganzzug zwischen Amsterdam und...  Mehr